Immobilie geerbt – was nun?

05.09.2022| Foto von Gustavo Galeano Maz

Sie haben eine Immobilie geerbt und sind sich unsicher, wie Sie nun damit verfahren sollen? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie als Alleinerbe oder auch als Erbengemeinschaft haben und was es sonst noch zu beachten gibt.

Wer eine Immobilie geerbt hat, sieht sich mit vielerlei Herausforderungen konfrontiert. Nach dem Verlust eines geliebten Menschen fällt es umso schwerer, sich objektiv mit der Organisation des Immobilienerbes zu befassen. Es gilt, eine Entscheidung zu treffen, die gut überlegt ist und nicht aus einem Impuls heraus geschieht, damit Sie diese in Zukunft nicht bereuen. Als erfahrener Immobilienmakler beraten wir Sie individuell und verständnisvoll, aber auch mit der notwendigen Objektivität.

Erbschaftsimmobilie: Diese Möglichkeiten gibt es

Haben Sie eine Immobilie geerbt, stehen Ihnen grundsätzlich drei Möglichkeiten offen.

  1. Sie nutzen die Immobilie selbst, um darin zu wohnen.
  2. Sie vermieten die Immobilie.
  3. Sie verkaufen die Immobilie.

Um herauszufinden, welche dieser Optionen die passende für Ihren individuellen Fall ist, sollten Sie einige Fragen für sich beantworten: Wie hoch sind die Unterhaltskosten? Lohnt es sich für Sie wirtschaftlich, die Immobilie selbst zu bewohnen? Gerne helfen wir Ihnen bei der Beantwortung dieser Fragen. Auch die Vermietung kann eine lukrative Einnahmequelle sein. Dennoch sollten Sie prüfen, ob Sie mit diesen Einnahmen die laufenden Kosten decken können, welche die Immobilie verursacht. Wir unterstützen Sie mit einer transparenten Kalkulation der Kosten unter Berücksichtigung des regionalen Marktes.

Der Verkauf der Immobilie kann mitunter emotional belastend sein – manchmal ist er aber rein objektiv betrachtet die beste Lösung. Entscheidend dafür, ob ein Verkauf infrage kommt, sind aber auch Zustand und Finanzierungsstatus der Immobilie. Ist diese beispielsweise in einem sehr schlechten Zustand oder mit hohen Schulden belastet, sollten Sie darüber nachdenken, das Erbe nicht anzutreten.

Was Sie sonst noch beachten müssen

Entscheiden Sie sich dafür, das Erbe anzutreten, kann eine Erbschaftssteuer anfallen. Der Steuerfreibetrag richtet sich nach Ihrem Verwandtschaftsverhältnis zu dem Erblasser.

Höhe der Steuerfreibeträge nach Verwandtschaftsverhältnis:

  • Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder: 400.000 Euro
  • Enkel: 200.000 Euro
  • Eltern und Großeltern: 100.000 Euro
  • Sonstige Erben: 20.000 Euro

Erben Sie die Immobilie nicht allein, sondern gibt es mehrere Hinterbliebene, die mit dem Objekt begünstigt werden, bilden Sie automatisch eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet auch, dass alle Miterben zustimmen müssen, wenn die Immobilie verkauft oder vermietet werden soll oder einer der Erben in der Immobilie wohnen bleibt. In jedem Fall birgt eine Immobilie, die einer Erbengemeinschaft zuteilwird, großes Streitpotenzial.

Es ist jedoch nicht nur aus Gründen des Gemeinschaftsfriedens sinnvoll, sich untereinander zu einigen: Auch aus wirtschaftlicher Sicht ist eine einstimmige Entscheidung für alle Beteiligten vorteilhaft. Denn wenn keine Einigung erzielt wird, bleibt als letzter Ausweg nur noch die Teilungsversteigerung. Diese ist aber deutlich weniger lukrativ als ein organisierter Verkauf. Zudem zieht sie ein gerichtliches Verfahren mit sich, welches einige Zeit beansprucht, in welcher die Immobilie weiterhin gepflegt werden muss.

Haben auch Sie eine Immobilie geerbt und fragen sich nun, welche Lösung in Ihrer individuellen Situation für Sie am besten ist? Dann kontaktieren Sie uns für ein erstes unverbindliches Gespräch. Wir helfen Ihnen gerne weiter.