Bieterverfahren

Da die Nachfrage nach Immobilieneigentum in unserer Region unproportional zum Angebot rasant nach oben steigt, werden immer mehr Immobilienverkäufe durch Bieterverfahren abgewickelt. Grund hierfür ist unteranderem auch, dass dem Eigentümer die Entscheidung, für welchen Käufer er sich schlussendlich endscheiden soll, erleichtert wird und die vorhandenen Kaufinteressenten gleiche Chance zum Erwerb der Immobilie erhalten. Hier geht es nicht darum wer schneller angerufen, besichtigt oder die Kaufbestätigung der Bank vorgelegt hat. Hier geht es vielmehr darum, dass jeder Kaufinteressent ausreichend Zeit bekommt, sich mit der Immobilie auseinander zu setzen und diese in Ruhe auch mehr als nur einmal zu besichtigen kann. Diesen Vorteil bekommt nicht nur der Verkäufer, sondern der Interessent, der sich dann schlussendlich für den Kauf der Immobilie entscheidet. Der Ablauf Die Verkaufsmethode des Bieterverfahrens ist die gleich wie beim Verkauf einer normalen Immobilie. Die Immobilie wird auf der Internetplattform inseriert und es müssen vorher alle Objektunterlagen wie z. B. Informationen über die Lage, das Objekt, Pläne, ggf. Miet-, Pacht- und Gestattungsverträge sowie die Grundbuch-/Belastungsinformationen, zusammengestellt werden. Aufgrund der hohen Anfrage werden in der Regel alle Kaufinteressenten zu einem Besichtigungstermin eingeladen. Hier erhalten die Kaufinteressenten vor der Besichtigung ein Exposé, welches alle Informationen über das Objekt enthält. Nach den Besichtigungsterminen werden die potentiellen Kaufinteressenten über den Ablauf des Bieterverfahrens informiert. Hier wird auch die Bieterfrist den Käufern genannt. In der Regel beträgt die Bieterfrist zwei bis vier Wochen. Während dieser Frist haben die Interessenten noch die Möglichkeit einen weiteren Besichtigungstermin zu vereinbaren. Interessierte können bis zu der vereinbarten Bieterfrist ihr Angebot für die Immobilie schriftlich abgeben. Nach Ablauf der Bieterfrist, kann dann der Eigentümer entscheiden, ob er das Höchstgebot annimmt oder ablehnt. Nimmt er das Angebot an, so kann er auf dessen Grundlage mit dem Kaufinteressentenweiterverhandeln. Hier muss allerdings weiterhin die Kaufbereitschaft des Angebotsstellers bestehen, so dass dann der rechtskräftige Verkauf der Immobilie über einen Notar abgewickelt werden kann. Ein Bieterverfahren ist sinnvoll, bei Immobilien in guter Lage, die aber renovierungsbedürftig sind. Hier gibt es häufig unterschiedliche Schätzungen, was den Marktwert betreffen. Durch das Bieterverfahren lässt sich der Marktwerkt problemlos feststellen. Auch eignet sich ein Bieterverfahren für schlecht verkäufliche Immobilien, da hier die Chancen steigen einen passenden Käufer für die Immobilie zu finden. Ebenso kann ein Bieterverfahren hilfreich sein, wenn bereits Versuche gescheitert sind die Immobilie zu verkaufen. Aber auch, wenn Immobilien schnell verkauft werden soll eignet sich das Bieterverfahren hervorragend an.

Vorteile eines Bieterverfahrens

•  Das Bieterverfahren erhält mehr Aufmerksamkeit auf dem Markt

•  Der Verkauf kann innerhalb von wenigen Wochen abgewickelt werden

•  Ein optimaler Verkaufspreis durch größeren Wettbewerb kann erreicht werden

•  Dem Verkäufer wird ein realer Marktwert durch das Bieterverfahren genannt

Nachteile eines Bieterverfahrens

• Durch das Bieterverfahren kommt es nicht zwangsläuft zum Verkauf der Immobilie. Hier kann der Käufer abspringen oder dem Verkäufer kann das Angebot zu niedrig sein.

• Der Wettbewerbsgedanke kann sich evtl. negativ auf Kauinteressenten auswirken. Oft fühlen sich Kaufinteressenten überfordert mit solch einer Situation.

Da hinter einem Bieterverfahren viel mehr Aufwand steckt, wie manch Eigentümer vermuten, raten wir Ihnen hier einen erfahrenen Immobilienprofi damit zu beauftragen.